Wir verfügen wir über die entsprechende Fachkompetenz und haben erfolgreich die IHK-Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung abgelegt.
Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr (Gewerbe-Center, Bildungseinrichtungen, öffentliche-städtische Einrichtungen etc.) steht zur Durchsetzung des Hausrechts zuverlässiges und qualifiziertes Wachpersonal bereit. In den Nachtstunden wird eine Bestreifung der Objekte zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt.
Aus versicherungstechnischen Gründen wird die Streifentour mittels Handscannern nicht manipulierbar und minutengenau dokumentiert. Unregelmäßigkeiten wie Beschädigungen, Einbrüche und Havarien können somit frühzeitig bemerkt oder gar verhindert werden.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Objektschutz
- Werkschutz
- Streifendienst und Kontrollgänge
- Empfang- und Pfortendienste wie Zugangskontrollen von Personen und Fahrzeugen